(06.45) Bewährungsstrafen im Ballstädt-Prozess gefordert
Nachricht vom 06.Juli 2021
Im Ballstädt-Prozess hat die Staatsanwaltschaft für neun der elf Angeklagten Bewährungsstrafen gefordert. Das geht aus mehreren Medienberichten hervor. Für sieben Angeklagte forderte der Staatsanwalt, Hannes Grüneisen, eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafe für den Hauptangeklagte soll für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein weiterer Angeklagter soll eine ähnliche Strafe erhalten. Die im Prozess Angeklagten haben mittlerweile alle gestanden. Ihnen wird vorgeworfen im Februar 2014 eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen zu haben. Sie gelten als Mitglieder der rechtsextremen Szene. Die Vertreter der Nebenklage haben aus Protest auf Plädoyers verzichtet. Das berichtete der MDR. Sie bezeichneten den Prozess in einer gemeinsamen Erklärung als "Farce", die vorgebe, "ein rechtsstaatliches Verfahren zu sein". Wie es heißt, würden nicht nur die Rechte der Geschädigten von Gericht und Staatsanwaltschaft ignoriert, sondern bewusst übergangen. Sie betrachten den Prozess als ein "abgekartetes Spiel". Hintergrund sind die sogenannten Deals, die den Angeklagten offenbar angeboten wurden. (mt)
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