(07.45) Verfassungsrichter erteilen AfD-Impf-Volksbegehren Absage
Nachricht vom 28.September 2023
Der Landes-Verfassungsgerichtshof in Weimar hat gestern das von der Thüringer AfD angestrebte Volksbegehren "Anti-Impfzwang-Initiative" für unzulässig erklärt. Beim Impfen stehe Bundesrecht über Landesrecht, heißt es im Urteil. Dazu würden die Abstimmungsberechtigten des Volksbegehrens "irreführend" informieren. In der Begründung werde "ein unzutreffender Eindruck über die Reichweite der Regelung erzeugt". Es werde "suggeriert, man könne die Durchsetzung bundesrechtlicher Impfpflichten verhindern", so die Richter in Weimar. - Mit dem Volksbegehren wollte die Thüringer AfD ein Impfzwang-Verbot in die Landesverfassung setzen lassen. Dagegen hatte die Landesregierung das Verfassungsgericht in Weimar angerufen. (wk)
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