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Volksbegehren "Für eine bessere Familienpolitik" vor Gericht gescheitert

Nachricht vom 05.Dezember 2007

Das Volksbegehren "Für eine bessere Familienpolitik" ist gescheitert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof Weimar hat der CDU-Landesregierung Recht gegeben und das angestrebte Volksbegehren für unzulässig erklärt. Die Initiative verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz, daß Volksbegehren keinen Einfluss auf Steuern und Abgaben haben dürfen, so die Begründung. - Mit dem Volksbegehren sollte die sogenannte "Familienoffensive" der Landesregierung rückgängig gemacht werden. Die Initiative forderte, die damit verbundenen Kürzungen im Kita-Bereich zurückzunehmen und die Beiträge nicht weiter zu erhöhen. Im letzten Kita-Jahr sollten die Eltern überhaupt keine Beiträge mehr zahlen. Dafür waren bereits 20.000 Unterschriften gesammelt worden. (wk)


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