Nachricht vom 12.Dezember 2007
Im Thüringer Landtag soll heute das Nichtraucherschutzgesetz diskutiert werden. Darin sieht der CDU-Regierungsentwurf die Ausnahme vor, daß in Gastätten geraucht werden darf, wenn dafür ein gesonderter Raum eingerichtet werden kann. Ebenso würde in Biergärten und Festzelten weiter geraucht werden dürfen. Inzwischen liegen aber aus den eigenen Reihen der CDU zusätzliche Anträge vor. Einer fordert, jegliche Sonderregelungen, wie Raucherräume auszuschließen. Ein anderer Antrag will, daß das Rauchen in kleineren Kneipen, Vereinshäusern und Diskotheken zugelassen bleibt. Auch die SPD-Fraktion wolle noch Anträge stellen, hieß es gestern. Die Linken würden dem Regierungsentwurf zustimmen. Die nicht im Parlament vertretenen Grünen haben sich für einen Nichtraucherschutz ohne jegliche Ausnahme ausgesprochen. Das wäre auch für einen fairen Wettbewerb im Gaststätttengewerbe die beste Lösung. - Das Gesetz sollte ursprünglich am 1. Januar in Kraft treten. Inzwischen ist von Sommer 2008 die Rede. (wk)
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