Verwaltungsgericht Weimar entscheidet zugunsten der NPD
Nachricht vom 12.April 2012
Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt gegen den Willen von Großschwabhausen für einen Versammlungs-Antrag der NPD entschieden. Die Gemeinde im Weimarer Land muss der rechtsextremen Partei ihren Gemeindesaal für einen Landesparteitag zur Verfügung stellen. Das Gericht verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Parteiengesetz. Der Raum sei bereits früher einem CDU-Kreisverband zur Verfügung gestellt worden. Die Gemeinde hatte der NPD den Saal verweigert, weil sich dort zum selben Termin ein Kaninchenzüchterverband aus Jena treffen wollte. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Der NPD-Termin für den Landesparteitag ist der 12. Mai. (wk)
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