Verkehrsbehörden lehnen Sonder-Verträge über Krankenfahrten ab
Nachricht vom 15.Januar 2013
Wie in Weimar müssen auch im Landkreis und in Nordthüringen AOK- und DAK- Patienten bei Krankenfahrten mit dem Taxi zunächst selbst bezahlen. Auch dort haben die Verkehrsbehörden die Verträge von Taxi-Gesellschaften mit den Kassen über Sondertarife nicht genehmigt. Die Verträge würden nicht den Vorschriften des Personenförderungsgesetzes entsprechen, sagte heute Katrin Hallbauer vom Weimarer Verkehrsamt bei RadioLOTTE Weimar. So sei unter anderem nicht festgelegt, wie lange die Vereinbarungen gelten sollen und wie hoch der Mindestumsatz im Monat sein soll. - Der Grund für die Sonderveinbarungen: AOK und DAK sind aus dem allgemeinen Rahmentarifvertrag der Krankenkassen ausgestiegen. Nach dem können Taxifahrer Krankentransporte mit der Kasse abrechnen. Bis das Problem mit den Behörden geklärt sei, werde den Patienten auch der teurere Tarif erstattet, versicherten die beiden Kassen. (wk)
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