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Stadt sucht Bewerber für Schöffen bei Jugendstrafverfahren

Nachricht vom 25.Februar 2013

Wer ehrenamtlicher Gerichtsbeisitzer oder Beisitzerin bei Jugendstrafverfahren werden will, kann sich bis zum 12. April beim Jugendamt der Stadtverwaltung melden. Ab heute können dazu an der Rathausinformation Bewerbungsformulare abgeholt werden. Das Amtsgericht Weimar benötigt in zehn Monat an die 30 neuen Jugendschöffen. Zum Jahresende läuft nach vier Jahren die Amtsperiode der bisherigen Schöffen ab. Für die Vorschlagslisten verlangt der Gesetzgeber allerdings doppelt soviele Bewerber und zwar gleichviel Männer wie Frauen. Interessierte müssen mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 66 Jahre sein. Sie sollen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen in Weimar wohnen, sollen objektiv und unparteilich auftreten und dürfen nicht vorbestraft sein. Überdies sollten die Bewerber Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen haben, müssen aber keine Lehrer oder Erzieher sein. - Die neuen Schöffen würden jetzt schon gesucht, weil das Auswahlverfahren sehr lang und umfangreich sei, sagte Weimars Sozialdezernentin Janna de Rudder am Morgen bei RadioLOTTE Weimar. (wk)


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