Verbrenn-Verbot für Kleingärtner wird nicht zurückgenommen
Nachricht vom 08.Oktober 2009
An dem grundsätzlichem Verbot, Gartenabfall zu verbrennen, soll sich nichts ändern. Ordnungsdezernent Christoph Schwind berief sich nach entsprechender Stadtrat-Anfrage auf die Thüringer Gesetzgebung. Man wolle aber die Verwertung von Baum- und Strauchschnitt "Stück für Stück und ohne Krieg" neu organisieren, so der Bürgermeister. So könnten Gartenanlagen zentrale Verbrennaktionen anmelden. Außerdem sollen in den Ortsteilen zusätzliche Annahmestellen für die Abfälle eingerichtet werden. Die könnten in diesem Jahr kostenlos vom 19. Oktober bis zum 13. November zur Verwertungsanlage in Umpferstedt gebracht werden. Überdies sei das Verbrennen von mit Krankheiten befallenem Baum- und Strauchschnitt nach Vorschriften des Landwirtschafts-Ministeriums möglich. Außerdem könnten Kleingärtner bei der Abteilung Abfallentsorgung Ausnahme-Anträge stellen. (wk)
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