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"Bauhausmuseum neu denken" geht in nächste Instanz

Nachricht vom 09.Januar 2015

Die Initiative "Das Bauhausmuseum neu denken" läßt nicht locker. Ihr vom Verwaltungsgericht im Dezember abgelehnter Eilantrag liegt jetzt dem Oberverwaltungsgericht Thüringen vor. Das soll nun per einstweiliger Anordnung der Stadt Weimar untersagen, sich finanziell an dem Museumsneubau zu beteiligen, solange nicht in der Hauptklage der Initiative entschieden ist. Sollte der Antrag auch in dieser Instanz abelehnt werden, werde das Bundesverwaltungsgericht angerufen, sagte Initiativensprecher Mario Finkbeiner heute gegenüber RadioLOTTE Weimar. Man sei sich sicher, in der Hauptklage Recht zu bekommen. Die richtet sich gegen die städtische Ablehnung ihres Antrags auf Bürgerbegehren. Finkbeiner will zusammen mit den Architekten Kurt Lembcke und Peter Schenk vor dem Bau einen Bürgerentscheid, der die finanzielle Beteiligung der Stadt am Museumsneubau verhindern soll. - Das Rathaus hatte den Antrag auf Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt, weil ein Bürgerbegehren keinen rechtswidrigen Zustand herstellen dürfe. Zur Finanzierung gebe es geltende Verträge. Deren Nichteinhaltung hätte Schadenersatzforderungen zur Folge, die teurer kämen als die fünf Millionen Euro Stadtleistung für das Museumsumfeld. (wk)


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