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Verfassungsgericht gibt AfD-Befangenheitsantrag statt

Nachricht vom 08.Dezember 2017

Thüringens Verfassungsgerichtshof in Weimar hat jetzt einen Befangenheitsantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen einen Verfassungsrichter stattgegeben. Der Antrag gegen den Richter Jens Petermann sei in einem Verfahren zum Jugendwahlrecht begründet, heißt es im gestern ergangenen Bescheid. Die Aktionen und Einträge von Petermann in einem sozialen Netzwerk könnten für die Antragstellerin zur Recht eine Befangenheit darstellen. Der Richter habe auf Facebook ein Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre positiv bewertet. Dies habe er auch aufrecht erhalten, nachdem die AfD eine verfassungsrechtliche Überprüfung der neuen Regelungen zum Wahlalter in Thüringen beantragt hatte. Seine Parteizugehörigkeit zur Linken habe dagegen für die Gerichtsentscheidung keine Rolle gespielt. (wk)


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