„Moped mit 15“ wird in Thüringen dauerhaft möglich
Nachricht vom 11.M�rz 2020
In Thüringen ist das Mindestalter für Fahren eines Mopeds dauerhaft auf 15 Jahre herabgesetzt worden. Das hat das Kabinett gestern beschlossen. Ab dem 1. Mai wird die Regelung in Kraft treten. Damit wird gewährleistet, dass das 2013 gestartete Modellprojekt "Moped mit 15" nahtlos in eine dauerhafte Regelung übergeht. Begonnen wurde das Projekt in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. In der Folgezeit kamen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Im Zuge des Vorhabens sollte die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum erhöht und der Erwerb von Zweirad-Führerscheinen erleichtert werden. In den Modellprojektländern haben bis Ende 2019 mehr als 45.000 Jugendliche die Moped-Fahrerlaubnis mit 15 Jahren erworben. (mt)
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