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Aktuell - Nachrichten

Weimar-Nachrichten vom 18. März 2020

Kunsthaus beendet Dürer Ausstellung wegen Coronakrise
Die Albrecht-Dürer-Ausstellung im Kunsthaus Apolda ist vorzeitig beendet worden, das teilte das Landratsamt mit. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sei das Haus bis min. zum 24. April geschlossen. Die Albrecht-Dürer-Ausstellung war den Veranstaltern zufolge auf dem Weg, die erfolgreichste Schau des Kunsthaus-Vereins zu werden. Innerhalb eines Monats wurden mehr als 10.000 Besucher gezählt. Die Erwartungen seien weit übertroffen worden, teilte Vereinschef Hans-Jürgen Giese mit. Für ihn sei die Schließung eine schmerzliche, aber auch notwendige Entscheidung. Die "Meisterwerke der Renaissance" von Albrecht Dürer sollten ursprünglich bis zum 13. April gezeigt werden. (am)

Besuchsverbot im Kliniken
Das Weimarer Sophien- und Hufeland Klinikum und das Klinikzentrum Bad Sulza im Weimarer Land bitten Patientenbesuche einzustellen oder in besonderen Fällen nur mit vorheriger Absprache wahrzunehmen. Außerdem wurden auch die Regularien für Begleitpersonen beschränkt. So dürfen Patienten nur in Ausnahmefällen bei ihrer Genesung begleitet werden. Es gilt prinzipiell sich telefonisch vor einem geplanten Besuch zu erkundigen und zu informieren. Diese Maßnahmen dienen zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter. (am)

Weimar GmbH schließt Tourist Information Weimar für Publikumsverkehr
Die Tourist Information Weimar am Markt 10 wird ab haute für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Veranstaltungsbetrieb in der Weimarhalle ist seit Freitag stillgelegt. Dennoch sind Servicetelefone besetzt und es werden aktuelle Aufgaben erledigt. Zu erreichen ist die Tourist Information Weimar während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 03643-745-0. Auch über die E-Mail-Adresse tourist-info@weimar.de kann wie gewohnt Kontakt aufgenommen werden. Es werden touristische Anfragen, Stornierungen und Kartenrückgaben bearbeitet. (am)

Stadt Weimar verfügt weitere Schließungen bzw. Einschränkungen
Die Stadt Weimar hat mit sofortiger Wirkung eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Für den Publikumsverkehr wurden alle öffentlichen Einrichtungen und Angebote geschlossen und abgesagt. Darunter fallen Bars, Clubs und Diskotheken. Des Weiteren Fitness-Studios, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder. Auch Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen sind gestrichen worden. Außerdem wurden Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderer Glaubensgemeinschaften untersagt. Ebenfalls wird die für den 22. März geplante Ortsteilbürgermeisterwahl in Oberweimar/Ehringsdorf nicht stattfinden. Detailierte Informationen finden sie auf unserer Homepage oder auf der Homepage der Stadt Weimar. Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft. (am/mt)

Stadthaushalt muss mit Löchern rechnen
Der Haushalt Weimars für 2020 ist ohne Auflagen genehmigt worden. Laut der Stadtverwaltung muss jedoch mit geringeren Einnahmen gerechnet werden. Eine Lücke von 1,5 Millionen Euro wird im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen entstehen. Infolge des eingestellten Tourismus- und Tagungsgeschäftes wird auch weniger Geld aus der Übernachtungssteuer in die Kasse der Stadt fließen. Gleichfalls werden die Einnahmen aus Bußgeldern sinken. Aufgrund der anfallenden Einbußen bereitet die Verwaltung eine Haushaltssperre vor. So sollen die 4 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und die 1,5 Millionen im Vermögenshaushalt eingefroren werden. Noch nicht berücksichtigt wurde dabei die Investitionspauschale des Landes, heißt es. Trotz der Einbußen sei die Stadt liquide um allen Verpflichtungen nachzukommen. (mt)

Agentur für Arbeit und Jobcenter arbeiten eingeschränkt
Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit in Weimar und in ganz Thüringen arbeiten derzeit eingeschränkt. Aufgrund der Absicht das Infektions-Risiko durch den Coronavirus zu minimieren sind alle persönlichen Gesprächstermine abgesagt worden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine persönliche Vorsprache nur in Notfällen möglich ist. Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Einrichtungen auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Meldungen und Beantragungen bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter können telefonisch erfolgen. In Weimar ist die Agentur unter der Telefonnummern 03643 – 451 1090 erreichbar. Das Jobcenter kann unter der Nummer 451 2970 angerufen werden. Erreichbar sind beide Einrichtungen während ihrer regulären Öffnungs- oder Telefonzeiten. Diese sind auf der Webseite arbeitsagentur.de unter der Dienststellen-Rubrik einsehbar. Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:30 Uhr, Di 13:30-15:30 Uhr sowie Do 13:30– 17:00 Uhr - das Jobcenter Weimar unter (03643) 451 297 - das Jobcenter Weimarer Land unter Tel. (03643) 451 2940 - die Agentur für Arbeit unter Tel. (03643) 451 1090(mt)

Blitzumfrage für sozikulturelle Einrichtungen
Die Bundesvereinigung soziokultureller Zentren hat zu einer Blitzumfrage aufgerufen. Dabei soll festgehalten werden, wie den Zentren, Initiativen und Vereinen derzeit geholfen werden kann. Die Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturpolitiker der Bundestagsfraktionen arbeiten daran, Hilfsmaßnahmen für Kultureinrichtungen bereitzustellen. Wie es heißt, reichen für die Umfrage grobe Schätzungen. Es ist wichtig, dass so viele Fragen wie möglich beantwortet werden. Einsendeschluss ist der 18. März. Die Umfrage ist abrufbar unter: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLScnO_-NohVz8-r-ioNUlQwnGMpcswYEJz9ZfX6RD-M9O__zgw/viewform.(mt)

Notfall-Kinder-Betreuung ist angelaufen
Die Kindergarten-Träger haben damit begonnen die ersten Kleingruppen für Kinder von Mitarbeitern aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Katastrophenschutz zu betreuen. Darüber hinaus teilt die Stadtverwaltung mit, dass während der Schließung von Kindergärten und Horten keine Gebühren erhoben werden. Nach dem 16. März und bis zum Ende der Betreuungspause werden Eltern nichts zahlen müssen. Lediglich sei noch unklar, wie die Verrechnung für die Träger erfolgen soll. Dies müsse noch entschieden werden, heißt es. (mt)

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