(08.45) Notfallbetreuung an Thüringer Kitas und Schulen unter bestimmten Kriterien
Nachricht vom 16.März 2020
Es sind Kriterien für die Notfall-Betreuung an Thüringer Kitas und Schulen aufgestellt worden. Das geht aus einer Mitteilung des Bildungsministers Helmut Holter hervor. Danach werde es jedoch nur für wenige Kinder eine solche Betreuung geben. So werden nur Kinder aufgenommen deren Eltern in wichtigen Bereichen des öffentliche Lebens arbeit. Darunter fallen, das Gesundheitswesen, der Pflegebereich, die Herstellung von medizinischen und pflegerischen Produkten. Gleichfalls betroffen sind Polizei, Feuerwehr und das technische Hilfswerk. Wie es heißt, werden auch nur Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe betreut. Alle übrigen Kindern können an der Notfall-Betreuung nicht teilnehmen. (mt)
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