(08.45)Strengere Regeln für Geschäfte beschlossen
Nachricht vom 24.März 2020
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat strengere Regeln für Geschäfte erlassen. Diese betreffen insbesondere Lebensmittelläden und Lieferdienste. Laut der Regelung müssen alle noch geöffneten Läden ab sofort die Zugänge kontrollieren. Unter anderem muss an den Eingängen und innerhalb des Ladens dafür gesorgt werden, dass die Kunden einen Abstand von mindestens 1 Meter 50 zu einander einhalten. Ebenso sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Vielerorts ist das Nutzen eines Einkaufwagens Pflicht. Personen mit Corona-verdächtigen Symptomen dürfen die Geschäfte nicht betreten. Für Lieferdienste gilt, dass Kunden Nahrungsmittel beim Außer-Hausverkauf nicht vor Ort essen dürfen. Ebenso dürfen keine Warteschlangen entstehen. - Die Maßnahmen sind eine Ergänzung der Erlasse über die infektionsschützenden Maßnahmen vom 19. März. (mt)
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