(07.45) Kreis der Kinder in Notbetreuung wird erweitert
Nachricht vom 26.März 2020
Der Kreis der Kinder in Notbetreuung ist erweitert worden. Das geht aus Angaben des Thüringer Bildungsministeriums hervor. Somit haben nun auch Kinder Anspruch darauf, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheitswesen oder in einem anderen systemrelevanten Bereich arbeitet. Jedoch müssten die Eltern eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Bislang wurden ausschließlich Kinder in der Notbetreuung aufgenommen, wenn beide Eltern in diesen Bereichen tätig sind. Gleichfalls werden laut Ministerium Kinder in das Programm aufgenommen, deren Betreuung im Interesse des Kinderschutzes angezeigt sei. Hier sei eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes ohne Begründung erforderlich. - Inzwischen werden etwa 800 Kinder täglich an Thüringens Schulen betreut, an denen aufgrund der Corona-Krise zur Zeit nicht unterrichtet wird. (mt)
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