(09.45) Entnahme von Wasser im Weimarer Land verboten
Nachricht vom 02.Juni 2022
Im Weimarer Land darf seit dem 1. Juni kein Wasser aus Flüsse, Bächen oder Seen entnommen werden. Dafür hat das Umweltamt des Kreises eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot gilt für die Wasserentnahme mit Pumpen, Eimern oder Gießkannen. Es bezieht sich u. a. auf Ilm, Magdel, Vippach und Pfiffelbach. Davon ausgenommen ist das Tränken von Vieh. Hintergrund sind die niedrigen Pegelstände der Gewässer. Aufgrund der niedrigen Stände werden die im und am Wasser lebenden Organismen und Pflanzen nachhaltig gestört. Durch die Regelung soll die Flora und Fauna vor größeren Schäden bewahrt werden. Sie wird bis zum 31. Oktober gelten. (mt)
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