(18.00) Verfassungsgericht prüft AfD-Volksbegehren gegen Impfzwang
Nachricht vom 05.Juli 2023
Der Landes-Verfassungsgerichtshof in Weimar hat heute darüber verhandelt, ob ein von der Thüringer AfD angestrebtes Volksbegehren rechtens ist. Mit diesem will die Partei ein Impfzwang-Verbot in die Landesverfassung setzen lassen. Dagegen hat die Landesregierung das Verfassungsgericht angerufen. Das Volksbegehren sei nicht zulässig, weil es sich bei den Impfpflichten um Bundesregelungen handele, so die Begründung. Ein Urteil darüber sei in den nächsten Wochen zu erwarten, hieß es vom Gericht. (wk)
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