(07.45) Gütliches Verfahren um Haus der Frau von Stein gescheitert
Nachricht vom 22.September 2023
In Sachen "Haus der Frau von Stein" hat die Stadt das gütliche Verfahren zum Rückkauf für gescheitert erklärt. Das gab gestern Oberbürgermeister Peter Kleine bekannt. Demnach wurde beim Landgericht die Wiederaufnahme des streitigen Verfahrens beantragt. Die Haltung der Gegenseite lasse kein ernsthaftes Interesse an einem zeitnahen Abschluss einer einvernehmlichen Lösung erkennen, hieß es. Seit des ersten Termins Mitte 2022 sei das gütliche Verfahren von Verzögerungstaktiken der Gegenseite geprägt gewesen. Auch wenn das streitige Verfahren langwieriger und mit einem gewissen Prozessrisiko verbunden sei, biete es Mittel, mit denen einer weiteren Hinhaltetaktik entgegengewirkt werden könne. Für den Rückkauf des denkmalgeschützten Hauses hatte die Stadt im August 2020 Klage vor dem Landgericht Erfurt gegen die Eigentümerin der Immobilie eingereicht. Dabei handelt es sich um die "Museum-Haus-der-Frau-von-Stein-GmbH" mit Investor Joan Bofill als Generalbevollmächtigten. (mt/wk)
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