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Bebauungsplan für Eduard-Rosenthal-Straße rechtswidrig

Nachricht vom 04.März 2024

In Weimar hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das den Bebauungsplan für den Teilbereich Eduard-Rosenthal-Straße für unwirksam erklärt. Dieser Plan wurde am 30. Oktober 2019 von der Stadt Weimar im vereinfachten Verfahren beschlossen. Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans nicht erfüllt waren. Insbesondere fehlte es an einer angemessenen Grundlage, da das betreffende Areal nicht in der Vergangenheit als Siedlungsfläche genutzt wurde. Darüber hinaus wurde ein materieller Abwägungsfehler festgestellt, insbesondere in Bezug auf veraltete Verkehrsdaten. Die "Verkehrsuntersuchung" von 2019 beruhte auf unzutreffenden und nicht mehr aktuellen Daten. Weiterhin wurde kritisiert, dass die Stadt Weimar hinsichtlich der Schwachpunkte in der Verkehrslenkung auf ein künftiges Mobilitätsmanagement durch Dritte verwies, anstatt selbst Lösungen zu erarbeiten. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Weimar hat jedoch die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.


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