(07.45) Stadt erwägt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
Nachricht vom 06.März 2024
Die Stadt will gegen das jüngste Unwirksamkeitsurteil zum Bebauungsplan für einen Teilbereich des neuen Kirschberg-Quartiers möglicherweise Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Zunächst werde aber die jetzt eingegangene Urteilsbegründung sorgfältig geprüft, sagte gestern Oberbürgermeister Peter Kleine im Rathaus. Das 30-seitige Schriftstück liege beim Stadtjuristen. Aus dessen Sicht hätte das Urteil keine Auswirkungen auf bereits rechtskräftig erteilte Baugenehmigungen, hieß es im Januar. - Ein Anwohner der Eduard-Rosenthal-Straße hatte mit einer Klage gegen den Teil-Bebauungsplan vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Er sei nicht den rechtlichen Grundlagen entsprechend aufgestellt worden. Es soll sich um die Teilfläche handeln, auf der inzwischen ein Parkhaus und sechs Gebäude für Eigentumswohnungen stehen. wk
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