(07.45) Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Hochschulgesetz ab
Nachricht vom 07.März 2024
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat gestern die AfD-Klage gegen das Hochschulgesetz abgewiesen. Die gezielte Förderung von Frauen an Thüringer Hochschulen ist demnach mit der Verfassung des Freistaats vereinbar. Es sei ein legitimes Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, heißt es zur Begründung. So könne vorgeschrieben werden, daß in Hochschulräten drei von acht Mitgliedern Frauen sein sollen. Auch daß nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte wählbar sind, sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Wissenschaftsfreiheit sowie dem Demokratieprinzip vereinbar. - Die AfD-Landtagsfraktion hatte vorgetragen, die besonders Frauen fördernden Regelungen aus dem Hochschulgesetz seien mit dem deutschen Verfassungsrecht nicht vereinbar. wk
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