Nachricht vom 15.Dezember 2006
Der Freistaat Thüringen hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Weimar eine weitere Niederlage erlitten. Die Richter erklärten in einem gestern veröffentlichten Urteil eine frühere Verordnung des Sozialministeriums zur Altenpfleger-Ausbildung für nichtig. Das Ministerium habe entgegen der Gesetzesgrundlage bei der Berechnung einer Finanzumlage nur die Zahl der Heimbewohner zu Grunde gelegt, anstatt auch den tatsächlichen Pflegeaufwand zu berücksichtigen. Nach Schätzungen der Diakonie geht es um etwa 15 Millionen Euro, die das Land an betroffene Wohlfahrts-Einrichtungen nachzahlen müßte. Mit dem Weimarer Urteil erlitt die Landesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht nach vorangegangenen Entscheidungen zur Schulbuchgebühr und Lehrerteilzeit die dritte Niederlage innerhalb weniger Monate. (dpa/wk)
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