Bundesgerichtshof weist Klage Weimarer Künstlerin zurück
Nachricht vom 29.April 2010
Die Klage einer Weimarer Künstlerin gegen Google ist am Vormittag vom Bundesgerichtshof abgewiesen worden. Er sollte entscheiden, ob in der Internetsuchmaschine urheberrechtlich geschützte Bilder gezeigt werden dürfen. Die Malerin, deren Werke dort als Miniaturen auftauchen, hatte Google zur Unterlassung aufgefordert. Der Bundesgerichtshiof mußte entscheiden, weil die Klage der Weimarerin bereits vom Landgericht Erfurt und vom Oberlandesgericht Jena abgewiesen wurde. Nun entschied der Bundesgerichtshof, daß Google das Internet nach allen Bildern durchsuchen und als Miniaturen darstellen darf. Die Künstlerin habe die Bilder auf ihre eigene Internetseite gestellt und damit selbst einer Veröffentlichung stattgegeben. (wk)
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