20-jähriger Weimarer muß drei Jahre ins Gefängnis
Nachricht vom 07.Dezember 2010
Der junge Weimarer, der den Tod seines acht Wochen alten Sohnes verursacht haben soll, muß für drei Jahre in Haft. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Vater gestern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nach Ansicht der Richter hat der Mann das schreiende Baby so heftig geschüttelt, daß es Wochen später an seinen schweren Verletzungen starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. - Der zur Tatzeit 19-Jährige mußte sich im Juni 2009 allein um das Kind kümmern, weil die Mutter wegen Betruges im Gefängnis saß. (wk)
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