Weimar setzt Gerichts-Urteil zur "Bettensteuer" um
Nachricht vom 19.Juli 2012
Die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen in Weimar müssen nur noch Touristen bezahlen. Dienstreisende, Handelsvertreter oder Kongressteilnehmer werden von der sogenannten "Bettensteuer" ausgenommen. Dies sieht die neue Regelung vor, die gestern im Stadtrat beschlossen wurde. Die Satzungsänderung wurde notwendig, weil nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Geschäftsreisende von einer Tourismus-Abgabe auszuschließen sind. Die Hotel- und Herbergsgäste solle nun beim Einchecken angeben, ob sie touristisch oder dienstlich in Weimar unterwegs sind. Die Stadt behält sich darüber Kontrollen bei den Hoteliers vor. (wk)
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