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Verwaltungsgericht Weimar stützt Entscheidung gegen NPD-Mitglied

Nachricht vom 23.Januar 2013

Vor dem Verwaltungsgericht Weimar ist jetzt ein NPD-Mitglied mit seinem Protest gegen eine Entscheidung des Landkreises gescheitert. Dem Sportschützen waren im vergangenen Juli seine beiden Waffen entzogen worden. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, seine Waffenbesitzkarten abzugeben. Er verfüge nicht über die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit, hieß es von der Behörde, weil er an rechtsextremen Versammlungen und Kundgebungen der NPD teilnehme. Dies wollte das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheiung ohne ausführliche Prüfung nicht anzweifeln. Der Kläger müsse seine Waffenkarten sofort abgeben, heißt es, "das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung wiege schwerer als das Interesse des Sportschützen, die Karten bis zu einer Gerichtsentscheidung behalten zu dürfen". Die Weimarer Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf den Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2011 sowie ein Gerichtsurteil. Danach sei die Annahme, daß es sich bei der NPD um eine Partei handele, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, nicht offensichtlich rechtswidrig. - Gegen den Beschluss kann der Kläger nun Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen. (wk)


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