Verfassungsgericht will am 10. April über Volksbegehren entscheiden
Nachricht vom 28.Februar 2013
Eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens gegen Kommunalabgaben will der Verfassungsgerichtshof in Weimar erst am 10. April fällen. Das wurde nach der gestrigen Anhörung mitgeteilt. Dabei ging es vor allem darum, ob die Begründung der Initiatoren ausreiche. Ein Volksbegehren müsse besser begründet sein, als ein Gesetzentwurf im Landtag, hieß es vom Gericht. Die Bürger hätten nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Die klageführende Landesregierung hält das Begehren für unzulässig, weil es Abgaben und Haushaltsfragen beeinflussen würde. - Mit dem Begehren "Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben" wollen die Initiatoren vor allem die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigner abschaffen. (wk)
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