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OVG Weimar will über Erfurter Kita-Gebühren am 11. April entscheiden

Nachricht vom 22.März 2013

Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat gestern die Entscheidung über die Erfurter Kita-Gebühren erneut vertagt. Am 11. April soll darüber befunden werden, hieß es. Die Entscheidung über die Klage von 2009 war vor über einem Jahr auf unbestimmte Zeit vertagt worden und stand gestern erneut zur Verhandlung. Eine Erfurter Familie bezweifelt, daß die Kita-Gebührensatzung der Landeshauptstadt formal und inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Vor allem durch die Anwendung der städtischen Gebührensatzung bei den Einrichtungen der freien Träger würden für die Kinderbetreuung unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangt. Sollte die Satzung für ungültig erklärt werden, wollten die Eltern auch Geld zurückerstattet bekommen. Dies wurde gestern aber bereits vom Gericht zurückgewiesen. (wk)


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