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Nachricht vom 20.Dezember 2002

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht fällte vorgestern ein Urteil, welches größere Rechtssicherheit für Bauherren aus der ehemaligen DDR schafft. Die Entscheidung betrifft Bauherren, die vor dem 31. Juli 1985 auf dem Gebiet der DDR Gebäude ohne Baugenehmigung errichteten. Danach sind Verstöße gegen das Baurecht verjährt. Die kommunalpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Dr. Heide Wildauer, begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Zwar seien die Bauten auch nach DDR-Recht rechtswidrig, doch hätten die damaligen Behörden ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen, so Wildauer. Bisher war es immer wieder zu langwierigen Verfahren und zu rechtlicher Unsicherheit wegen der so genannten Schwarzbauten gekommen. "Es war nicht hinnehmbar, dass nach Jahren Bauaufsichtsbehörden die Nutzung untersagten und teilweise sogar den Abriss forderten", erklärte die Politikerin. Unverständlich sei auch, weshalb erst jetzt ein Gericht Klarheit darüber schaffen musste. Es sei längst Aufgabe der Politik gewesen, die Sache zu regeln. (shg)


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