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Regelungen zum Bürgerbegehren festgeschrieben

Nachricht vom 13.Dezember 2002

Die neuen Regelungen für kommunale Bürgerbegehren und -entscheide in Thüringen stehen fest. Damit ist die Sammlung von Unterschriften nach wie vor frei möglich. Die CDU wollte diese in Amtsstuben zu den herkömmlichen Öffnungszeiten verlegen. Die Sammlungsdauer wurde auf 8 Wochen begrenzt. Für Bürgerbegehren sind zwischen 13 und 17 Prozent erforderlich, für Bürgerentscheide zwischen 20 und 25%. Die genaue Höhe der erforderlichen Prozente richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Die Regelungen sind ein Bestandteil der neuen Thüringer Kommunalordnung. Zum Volksbegehren, also landesweiten Entscheidungen, gibt es noch keine Einigung zwischen der Initiative für Mehr Demokratie und der Landesregierung. (jr)


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