Nachricht vom 25.Mai 2004
Das Oberlandesgericht Jena hat jetzt eine Grundsatz-Entscheidung getroffen, die allem Anschein nach auch einigen Grundstückseigentümern aus Weimar zugute kommt. Dabei geht es um diejenigen, auf deren enteignetem Grund und Boden zu DDR-Zeiten Platten- und Neubaugebiete errichtet wurden. Ihnen soll jetzt eine Entschädigung von bis zu 82,35 D-Mark pro Quadratmeter zugebilligt werden. Ursprünglich hatte man ihnen die Hälfte gezahlt. In Weimar betrifft es Grundstückseigentümer aus den Gebieten Weimar-West, -Nord, Schöndorf sowie der Innenstadt. (mg)
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