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Oberverwaltungsgericht vertagt Entscheidung über Kita-Gebühren

Nachricht vom 15.Dezember 2011

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Weimar über die Erfurter Kita-Gebühren ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Weil der Richter erkrankt sei, habe das Thema nicht abschließend besprochen werden können, hieß es gestern vom Gericht. Die Entscheidung sollte heute fallen. Geklagt haben Erfurter Familien. Sie bezweifeln, daß die Kita-Gebührensatzung der Landeshauptstadt formal und inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Vor allem durch die Anwendung der städtischen Gebührensatzung bei den Einrichtungen der freien Träger würden dort für die Kinderbetreuung unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangt. (wk)


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