AfD darf doch Kranz in Buchenwald niederlegen
Nachricht vom 26.Januar 2015
Thüringens Landtagsfraktion der sogenannten "Alternative für Deutschland" darf morgen nun doch einen Kranz in der Gedenkstätte Buchenwald ablegen. Der von der Gedenkstättenleitung beanstandete Schleifentext wurde geändert. Er soll jetzt laut AfD "In stillem Gedenken" heißen. Das müsse man nun so hinnehmen, sagte Direktor Volkhard Knigge jetzt der Deustchen Presseagentur. Man sei ja nicht in der DDR und keine Erinnerungs-Polizeibehörde. Der Text selbst sei aber "eine absolute Leerformel", er erfülle ihn mit "leisem Entsetzen". Die Formel beziehe keine eindeutige Stellung zur NS-Zeit und den Konzentrationslagern und sei damit "eine Flucht vor der Verantwortung". - Knigge hatte die AfD zunächst von der Kranzniederlegung ausgeschlossen, weil der Schleifentext auch an die Opfer des Speziallagers nach 1945 erinnern sollte. Man werde nicht zulassen, daß am 70. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers "den Überlebenden ins Gesicht geschlagen" werde, so der Historiker vergangene Woche. (wk)
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