Schulgebäude stehen weiterhin für eingeschränkte externe Nutzung zur Verfügung
Nachricht vom 18.Juli 2017
Schulgebäude in Weimar dürfen nur eingeschränkt für externe Nutzungen zur Verfügung stehen. So ist die Nutzung unter anderem für politische Parteien und Gruppierungen weiterhin nach dem Thüringer Schulgesetz tabu. Zudem bedarf es einer Genehmigung durch das Schulverwaltungsamt und der Schulleitung. So fanden in den letzten zwei Jahren 36 nicht Unterrichtsbedingte Nutzungen von schulgebäuden statt. Dazu gehören unter anderem Blutspendetermine, Mieterversammlungen oder Vereinstreffen. Eine deutlich breitere Nutzung von Schulgebäuden sei nicht vorgesehen.
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