Verfassungsrichter geben Gegendemonstrantin endlich Recht
Nachricht vom 15.Dezember 2017
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat jetzt einer Gegendemonstrantin beim Neonazi-"Heimattag" in Leinefelde-Worbis vor sechs Jahren Recht gegeben. Die 32-Jährige sollte Anwaltskosten in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zahlen, obwohl das Verfahren eingestellt worden war. Verlangt hatte das von der Beschwerdeführerin das Amtsgericht Heiligenstadt im Jahr 2013. Der Beschluß in Bezug auf die Anwaltskosten verstoße gegen das Willkürverbot, hieß es jetzt von den Weimarer Verfassungsrichtern. Damit sei die Gefahr entstanden, vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abzuschrecken. - Die Frau gehörte beim sogenannten "Heimattag" von Neonazis am 3. September 2011 zu einer Gruppe von rund 100 Gegendemonstranten, die von der Polizei mehr als eine Stunde eingeschlossen wurde, um die Personalien der Teilnehmer aufzunehmen. Ein Jahr später erließ der Landkreis Eichsfeld gegen sie und viele andere Gegendemonstranten ein Bußgeld in Höhe von 5.050 Euro, weil sie angeblich an einer nicht angemeldeten Versammlung teilgenommen hätten. Die Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden später allesamt eingestellt, jedoch sollten die Kläger die Anwaltskosten tragen.
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