(07.45) Einschränkungen in der Stadtverwaltung Weimars
Nachricht vom 17.März 2020
In einigen Bereichen der Stadtverwaltung Weimar ergeben sich Einschränkungen und veränderte Abläufe. Laut einer Mitteilung der Stadt soll damit im Hinblick auf die aktuelle Vorsorge ein größeres Besucheraufkommen vermieden werden. So gilt für das Standesamt, dass an durchgeführten Trauungen maximal sechs Personen teilnehmen dürfen. Für die eventuelle Absage einer Trauung entstehen keine Verwaltungskosten, heißt es. Für das Grünflächen- und Friedhofsamt wurde festgelegt, dass ab sofort auf dem Hauptfriedhof und den Ortsteilfriedhöfen keine Trauerfeiern mehr in geschlossenen Räumen stattfinden dürfen. Beisetzungen und Trauerfeiern an der Grabstätte können jedoch weiter im engsten Familienkreis ausgerichtet werden. Ebenso wurde der Betrieb der Ausländerbehörde eingeschränkt. Sie bleibt ab heute bis voraussichtlich Ende März geschlossen. Alle bereits vorliegenden Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Dokumenten werden bearbeitet und den betreffenden Kunden per Post zugestellt, heißt es. Anträge können weiterhin per E-Mail versendet werden. (mt)
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