(08.45) Öffentliches Leben wird in Thüringen weiter begrenzt
Nachricht vom 17.März 2020
In Thüringen werden ab Morgen alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen. Darunter fallen insbesondere Bars, Theater, Schwimmbäder und Familienzentren. Festgelegt wurde dies durch einen entsprechenden Erlass der Landesregierung. Danach dürfen Gasstätten weiter betrieben werden. Jedoch gilt für solche Einrichtungen die Regelung, dass zwischen den Plätzen jeweils ein Abstand von eineinhalb Metern bestehen muss. Auch sind weitere Maßnahmen im Bereich der Krankenhäuser und der stationären Pflegeeinrichtungen erlassen worden. So gilt unter anderem ein Besuchsverbot, dass maximal einen Besucher pro Patient zulässt. - Für Rückkehrer aus Risiko-Gebieten wurde besonders strenge Regeln bestimmt. Ihnen ist für die Dauer von 14 Tagen nicht gestattet, Kindertagesstätten, Gaststätten und andere öffentliche Einrichtungen zu betreten. (mt)
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