Das Nutzen von Parks und Geschäften wird begrenzt
Nachricht vom 20.März 2020
Die Stadt Weimar und andere kreisfreie Städte Thüringens haben sich gemeinsam auf weitere Maßnahmen geeinigt. Ab heute werden unter anderem Versammlungen unter freiem Himmel nicht mehr stattfinden dürfen. Dazu zählen verabredete oder zufällige Ansammlungen in Parks. Das Spazierengehen ist jedoch weiterhin erlaubt. Ebenso wird es eine schärfere Regelung für Geschäfte geben. So sind Verkaufsstellen zu schließen. Davon ausgenommen sind insbesondere Läden für Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Banken und Sparkassen sowie Poststellen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Sonntagsverkauf in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Versorgung der Bevölkerung zu gestatten. Wie es heißt, wird auch die Tätigkeit von Handwerkern und Dienstleistern nicht untersagt. Mit Ausnahme von Dienstleistungen am Menschen, wie insbesondere Friseure, Kosmetikstudios, Nagel- oder Fußpflege. Lieferdienste und der Außer-Haus-Verkauf können dagegen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Die Allgemeinverfügung ist bis einschließlich zum 19. April 2020 wirksam. Nähere Informationen erhalten sie auf der Homepage der Stadt Weimar. (mt)
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