(08.45)Empfängerkreis für Soforthilfeprogramm wird erweitert
Nachricht vom 02.April 2020
Thüringen erweitert sein Soforthilfeprogramm. Künftig werden auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit bei der Bewältigung der Krise eine Unterstützung des Landes und des Bundes erhalten. Dafür hat das Thüringer Kabinett gestern grünes Licht gegeben. Gleichfalls können in Zukunft auch gemeinnützige Unternehmen oder Stiftungen finanzielle Hilfe beantragen, die in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Sport, Kunst, Kultur und Medien tätig sind. Von den Hilfen können unter anderem Bildungsträger, Museen, Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Theater und Orchester profitieren. Die Antragstellung kann ab der kommenden Woche bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung erfolgen. Das „Soforthilfeprogramm Gemeinnützige Träger" ist auf Antragsteller mit wirtschaftlicher Tätigkeit beschränkt, die durch die Corona-Krise aufgrund wegfallender Einnahmen in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind. Es lehnt sich weitgehend an die Regelungen im Landes-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft an. (mt)
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