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Kabinett ermöglicht Versammlungen und Gottesdienste mit Einschränkungen

Nachricht vom 23.April 2020

Das Thüringer Kabinett hat am Mittwoch mit Blick auf die deutliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes über Regelungen für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes beraten.Dabei hat die Landesregierung beschlossen, derartige Versammlungen zu erlauben, wenn sie die derzeit notwendigen infektionsschutzrechtlichen Regeln einhalten. Insbesondere darf bei Versammlungen unter freiem Himmel die Teilnehmerzahl von 50 Personen nicht überschritten werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sind auszuschließen und natürlich sind die Abstandsregelungen einzuhalten. Der Veranstalter hat die erforderliche Sicherstellung der Hygienevorschriften in einem Schutzkonzept zu konkretisieren und zu dokumentieren. Auch Zusammenkünfte für Gottesdienste und andere religiöse Gruppenveranstaltungen sind unter bestimmten und strengen Auflagen wieder erlaubt . Sonstige Zusammenkünfte wie beispielsweise Geburtstagsfeiern oder Grillfeste bleiben weiterhin untersagt. (am)


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