(08.45) Stadt erweitert die Maskenpflicht
Nachricht vom 27.April 2020
Die Stadt Weimar weitet mit einer 7. Allgemeinverfügung die seit Freitag geltende Maskenpflicht aus. So gilt das Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung auch im Klinikum, bei niedergelassenen Ärzten, in Apotheken, bei Physiotherapeuten und ähnlichen medizinischen Einrichtungen. Gleichfalls verpflichtet die Verfügung das Verkaufspersonal im Thekenbereich von Bäckereien, Fleischereien und im Bereich der offenen Lebensmittelabgabe zum Tragen einer solchen Bedeckung. Auch Das Personal in Ladengeschäften aller Art müssen im direkten persönlichen Kundenkontakt einen Schutz für Mund und Nase tragen. (mt)
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