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(06.45) Staatsanwaltschaft antwortet mit Rechtsbeschwerde auf Urteil zu Kontaktverbot

Nachricht vom 25.Januar 2021

Die Erfurter Staatsanwaltschaft hat mit einer Rechtsbeschwerde auf das Urteil des Weimarer Amtsgerichtes zur Kontaktbeschränkung reagiert. Wie der MDR berichtet, soll das Urteil aufgehoben und an das Oberlandesgericht verwiesen werden. Im Verlauf eines Bußgeldverfahrens wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen hatte das Amtsgericht den dort Beschuldigten freigesprochen. Das Gerichte begründete sein Urteil vom 11. Januar damit, dass die betreffende Regelung der Verordnung im vergangenen Frühjahr verfassungswidrig und damit nichtig war. Im April 2020 hatte ein Mann zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses Geburtstag gefeiert. Damit habe er gegen die damals bestehenden Kontakt-Auflagen verstoßen. Sechs Monate später wurde gegen den Mann ein Bußgeldbescheid verhängt. (mt)


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