(06.45) Böller-Verbot für die Altstadt
Nachricht vom 17.Dezember 2021
Auch in diesem Jahr darf zu Silvester und Neujahr in der historischen Altstadt Weimars kein Feuerwerk gezündet werden. Das geht aus einer entsprechenden Allgemeinverfügung hervor. Das Verbot gilt für den Theaterplatz, im Gebiet der Scherfgasse, auf dem Markt, dem Herderplatz und im Gebiet des Stadtschlosses sowie des Frauenplans. Auch darf auf dem Wielandplatz nicht geböllert werden. Ebenso gilt dies für den Bereich in Richtung Beethovenplatz. Im nächsten Rathauskurier der Stadt werden die Bekanntmachung des Verbots und die Bereiche in denen es gilt veröffentlicht. (mt)
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