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(07.45) Verfassungsgericht moniert Corona-Verordnung von Dezember 2020

Nachricht vom 21.Dezember 2021

In der Thüringer Corona-Verordnung von Dezember 2020 widersprechen einzelne Regelungen der Verfassung. Das geht aus einem Beschluss des Verfassungsgerichts in Weimar hervor. So wird das damalige Ausschankverbot von Alkohol als verfassungswidrig bezeichnet. Ebenso kritisiert das Gericht, dass infolge des nächtlichen Ausgangsverbots Personen ihre Wohnung auch für körperliche Bewegung nicht verlassen durften. Der verbotene Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester 2020 sei jedoch rechtens gewesen, heißt es. Im Übrigen hielt der Verfassungsgerichtshof die damaligen Regelungen für verfassungsgemäß. - Die AfD-Landtagsfraktion hatte zuvor eine Überprüfung der Verordnung beantragt. (mt)


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