(07.45) Verfassungsgericht moniert Corona-Verordnung von Dezember 2020
Nachricht vom 21.Dezember 2021
In der Thüringer Corona-Verordnung von Dezember 2020 widersprechen einzelne Regelungen der Verfassung. Das geht aus einem Beschluss des Verfassungsgerichts in Weimar hervor. So wird das damalige Ausschankverbot von Alkohol als verfassungswidrig bezeichnet. Ebenso kritisiert das Gericht, dass infolge des nächtlichen Ausgangsverbots Personen ihre Wohnung auch für körperliche Bewegung nicht verlassen durften. Der verbotene Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester 2020 sei jedoch rechtens gewesen, heißt es. Im Übrigen hielt der Verfassungsgerichtshof die damaligen Regelungen für verfassungsgemäß. - Die AfD-Landtagsfraktion hatte zuvor eine Überprüfung der Verordnung beantragt. (mt)
Weitere Nachrichten vom Tage
- (06.45) Park Belvedere digital erlebbar
- (06.45) Baumallee soll in Windmühlenstraße wieder entstehen
- (06.45) Radentscheid übergibt Unterschriften an Oberbürgermeister
- (08.45) Erste Kinder-Impfungen in Weimar
- (06.45) Stadtbusse verkehren an Feiertagen nach Sonderfahrplan
- (09.45) Seniorenbeirat fördert auch 2022 Projekte
- (11.45) Corona: 136 Neuinfektionen
- (11.45) Polizei: Einbruch in Burger-Restaurant