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Freistaat muß erneut Schlappe vor Gericht hinnehmen

Nachricht vom 13.Dezember 2006

Nach dem Schulbuchgeld-Urteil mußte die Thüringer CDU-Landesregierung erneut eine Schlappe vor Gericht hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat einer Grundschullehrerin Recht gegeben, die gegen die Art ihrer Verbeamtung geklagt hatte. Sie hatte ebenso wie tausende andere Thüringer Lehrer den Status unter der Bedingung erhalten, daß sie künftig nur noch Teilzeit arbeitet. Dies verstoße aber gegen die Grundsätze des Beamtentums, so die Richter. Auch die Personalsituation in den neuen Ländern rechtfertige nicht das Handeln des Landes. - Wie nach der gestrigen Kabinettsitzung mitgeteilt wurde, will Thüringen beamtete Lehrer aber auch weiterhin zu Teilzeitarbeit zwingen. Ministerpräsident Althaus sagte, der Freistaat erwäge in dem Streit eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Zunächst wolle man aber abwarten, wie das Oberverwaltungsgericht Weimar sein Urteil zu Annullierung der Teilzeitpflicht begründe. - Sollte das Urteil Bestand haben, kommen auf den Freistaat Kosten von 30 Millionen Euro zu. (wk)


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