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Nachricht vom 13.Dezember 2006

Das Verwaltungsgericht Weimar verhandelt heute über eine Klage gegen die Wahl Andreas Bauseweins zum Erfurter Oberbürgermeister. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, im Wahlkampf auf Plakaten und Wahlwerbeanzeigen seine Partei-Zugehörigkeit nicht angegeben zu haben. Dadurch seien die Wähler in die Irre geführt worden, weshalb die Wahl Bauseweins nicht gelten könne, so der Kläger. Vom Landesverwaltungsamt wurde dessen Antrag, die Erfurter OB-Wahl anzufechten, Anfang September zurückgewiesen. Ob das Gericht schon heute ein Urteil fällt, gilt als ungewiß. (jm/wk)


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