Schulbuchgeld kann jetzt zurückgefordert werden
Nachricht vom 02.Januar 2007
Die zu Unrecht erhobenen Schulbuchgebühren können ab sofort zurückgefordert werden. Die dafür notwendigen Antragsformulare sind zum Jahresende bereitgestellt worden. Sie können im Internet-Angebot des Thüringer Kultusministeriums unter "Schulbuchgeld" abgerufen werden oder sind nach den Ferien in den Schulen erhältlich. Das Geld werde nach Prüfung der Angaben so zügig wie möglich, spätestens bis zum Ende das laufenden Schuljahres ausgezahlt, hieß es vom Ministerium. An dem Plan, künftig wieder rechtskonform Schulbuchgeld einzuziehen, werde festgehalten, versicherte die Behörde. Allerdings könne das noch nicht, wie angekündigt, zum Schuljahr 2007/2008 geschehen. Die notwendige Schulgesetz-Änderung sei durch Fristvorgaben bis dahin nicht zu schaffen. (wk)
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