Nachricht vom 09.Januar 2007
Für die Entscheidung darüber, ob das Thüringer Volksbegehren "für eine bessere Familienpolitik" rechtmäßig ist, sollen in dieser Woche zwei Gutachten vorgelegt werden. Sowohl der Trägerkreis des Volksbegehrens als auch die Oppositionsparteien im Landtag wollen nachweisen, daß der alternative Gesetzentwurf den Haushalt "nicht über Gebühr belastet". Das Trägerkreis-Gutachten des Dresdner Rechtsanwalts Harald Baumann-Haske solle morgen vorliegen, das von SPD und Linkspartei am Freitag. Dieses komme vom Düsseldorfer Verfassungsrechtler Martin Morlok, heißt es heute in der TA. - Mit dem Argument, daß die Forderungen des Volksbegehrens den Haushalt über Gebühr belasten, hatte die CDU-Landesregierung Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar eingereicht. Der wolle bis zum Sommer darüber entscheiden, hieß es. (wk)
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