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Weimarer Arge klagte gegen Hartz-IV-Regelsatzentscheidung

Nachricht vom 12.Januar 2007

Gegen die Regelsatz-Entscheidung zugunsten einer Hartz-IV-Empfängerin will jetzt die Weimarer "Arge" beim Landessozialgericht klagen. Das ist heute der Thüringer Allgemeinen zu entnehmen. Das Sozialgericht Gotha hatte der Weimarerin in ihrer Auffasung Recht gegeben, daß ihr wegen eines Krankenhausaufenthaltes kein Geld vom Regelsatz abgezogen werden dürfe. Der gängigen Praxis, bei stationären Behandlungen, 35 Prozent der Leistung einzubehalten oder zurückzufordern, fehle die gesetzliche Grundlage, so das Urteil. Die Arge steht auf dem Standpunkt, daß durch die Vollverpflegung im Krankenhaus Aufwendungen gespart würden. Deshalb die Leistung zu kürzen, entspreche der Auffassung der Bundesregierung. Laut TA will Weimars Arge-Chef Rudi Wenz mit der Klage eine bundesweite Regelung erreichen. Es könne nicht sein, daß in Thüringen anders entschieden würde als in Schleswig Holstein, so Wenz. (wk)


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