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Nachricht vom 15.Januar 2007

Im Weimarer Rauschpilz-Prozeß ist der Angeklagte des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln für schuldig befunden worden. Das Gericht sprach nach dem Jugendstrafrecht eine Verwarnung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit aus. Allerdins soll der Studierende aus Mellingen die Prozeßkosten tragen, die sich zwischen zwei- und fünftausend Euro bewegen könnten. Der Staatsanwalt hatte sechs Monate Jugendstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung sowie 120 Stunden Arbeitsleistung gefordert. Der Verteidiger wollte den Freispruch. Das Urteil wurde am Freitag gesprochen. Dagegen können noch Rechtsmittel eingelegt werden. - Vor zweieinhalb Jahren waren in einem für Pilzhandel gewerblich zugelassenen Geschäft des Verurteilten in Weimar sogenannte Rauschpilze sichergestellt worden. Ein Prozeß-Sachverständiger stellte später fest, daß die in getrocknetem Zustand gahandelte Ware nicht einmal die für einen Tatbestand notwendig "geringe Menge" Rauschgift enthalten habe. (wk)


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